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I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Geltung unserer Geschäftsbedingungen

1.1 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir allenfalls in Schriftform an.
1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner. Für Anschlussgeschäfte und -aufträge, die sich auf Basis eines Vertrags ergeben, sind die im Internet auf der Homepage der gap gesellschaft für angewandte Personalforschung mbh (https://www.gap-consult.de) aufgeführten Geschäftsbedingungen maßgebend.

 

  1. Vertragsschluss

2.1 Die Bestellung durch den Vertragspartner in Textform per Post, per E-Mail oder durch mündliche Terminabsprache zu Seminaren, Workshops oder Mentorings und Guidings ist ein bindendes Angebot, dessen Zugang wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform per Post oder per E-Mail bestätigen und annehmen. Mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Vertragspartner kommt der Vertrag zustande.

2.2 Legt der Auftragnehmer (gap gmbh) seinerseits ein Angebot in Textform per Post, per E Mail vor, so kommt der Vertrag zustande durch Unterschrift des Auftraggebers im Angebot oder durch Zusendung einer Angebotsbestätigung durch den Auftraggeber in Textform per Post oder per E-Mail oder durch mündliche Terminabsprache zu konkreten Veranstaltungen, die vom Auftraggeber bestätigt werden.

2.3 Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs werden Gegenbestätigungen unter Hinweis auf Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.

 

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher

Als Verbraucher hat der Vertragspartner das Recht, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung ohne Angabe von Gründen in Schriftform zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist schriftlich zu richten an: Gesellschaft für angewandte Personalforschung mbh, Morsbach 60, 53937 Schleiden. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten.

 

  1. Datenschutz

Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).

4.1 Umgang mit personenbezogenen Daten (nach §3 BDSG)

Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn der Nutzer sich als Teilnehmer für Workshops, Seminare, Mentorings und Guidings registriert oder das Kontaktformular benutzt. Personenbezogene Daten werden ausschließlich von der Gesellschaft für angewandte Personalforschung mbh (im folgenden gap gmbh) als verantwortliche Stelle zur Organisation und Rechnungsstellung genutzt und nach Beendigung der Workshops, Seminare und Mentorings archiviert. Die gap gmbh gib die personenbezogenen Daten nicht an Dritte außerhalb der gap gmbh weiter.

4.2 Registrierfunktion

Die im Rahmen der Registrierung eingegebenen personenbezogenen Daten werden für die Zwecke der Nutzung des Angebotes verwendet. Die Registrierung ist freiwillig und bedarf der Schriftform. Die Nutzer können über angebots- oder registrierungsrelevante Informationen, wie technische Umstände, organisatorische oder zeitliche Änderung der Workshops, Seminare und Mentorings etc. per E-Mail informiert werden. Darüber hinaus dient dienen diese Informationen der Rechnungsstellung. Die erhobenen Daten sind aus der Eingabemaske im Rahmen der Registrierung ersichtlich. Mit Einverständnis werden die Nutzer über Sonderaktionen und Angebote informiert. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich per mail an Info@gap-consult.de widerrufen werden.

4.3 Zugriffsdaten/ Server-Logfile

Der Anbieter (beziehungsweise sein Webspace-Provider) erhebt Daten über jeden Zugriff auf das Angebot (so genannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören: Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, IP-Adresse und der anfragende Provider. Der Anbieter verwendet die Protokolldaten nur für statistischen Auswertungen zum Zweck des Betriebes, der Sicherheit und der Optimierung des Angebotes. Der Anbieter behält sich jedoch vor, die Protokolldaten nachträglich zu überprüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht.

4.4 Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage gespeichert.

4.5 Widerruf, Änderungen, Berichtigungen und
Aktualisierungen

Der Nutzer hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat der Nutzer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

 5. Schlussbestimmungen

5.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

5.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unser Sitz oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Vertragspartners.

5.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die völlig oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der
unwirksamen möglichst nahe kommt.

5.4 Diese Bestimmung dienen der Konkretisierung des Beratungs- Mentorings-, Workshop- und Seminargeschäftes (inklusive Guiding) der gap gmbh, sowohl in der offenen Version (offen für alle Personen) als auch in der geschlossenen Version (der Auftaggeber definiert den anmeldbaren Personenkreis) und sind somit integraler Bestandteil der  allgemeinen Geschäftsbedingungen der gap gmbh.

 

II. Offene und firmeninterne Seminare, Workshops, Mentorings und Guidings

1. Die Gebühren in Seminaren, Mentorings und Guidings

1.1 Die offenen Seminare, Mentorings und Guidings beinhalten die Bereitstellung eines geeigneten Seminarraums und –  in unserem Ermessen – Erfrischungsgetränke.

1.2. Bei firmeninternen Workshops, Mentorings und Guidings stellt der Vertragspartner einen geeigneten Seminarraum und – im Ermessen des Vertragspartners – die Erfrischungsgetränke.

1.3 In offenen Seminaren wie in firmeninternen Workshops sind die Arbeits- und Übungsmaterialien im Preis inbegriffen sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vertraglich geregelt wurde.

1.4 Firmeninterne Workshop-, Mentoring- oder Guidinggebühren werden je nach individueller Zielsetzung des Mandanten vereinbart als:

Tagessatz-Basis
Anwendbar für einzelne fest definierte Beratungs-, Trainings- Mentoring- oder Guidingleistungen. Der Tagessatz ist rabattfähig bei Abnahme von mindestens 15 Tagen im Halbjahr.

Projektpreise
Festpreise (Fixum oder Fixum+Provision) für konkret definierte und messbare Projektergebnisse. Jedes Projekt wird dabei mit einem Terminplan hinterlegt.

Budgetvorgaben durch den Auftraggeber; “Design-to-Cost”
Die Leistung richtet sich nach den Budgetvorgaben des Auftraggebers und wird vor Leistungsbeginn gemeinsam konkret definiert.

1.5 Teilnehmergebühr
Es wird eine Teilnehmergebühr mit gesondertem MWSt-Ausweis erhoben. Der Auftraggeber zahlt nach angemeldeten Teilnehmerzahlen.

Offene Seminare, Mentorings und Guidings werden als Komplettleistung mit einer Teilnehmergebühr inklusive Mehrwertsteuer angeboten.

1.6 Übernachtungs- und Verpflegungskosten

Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind direkt mit dem jeweiligen Beherbergungsbetrieb abzurechnen.

 2. Der Rechnungsbetrag

2.1 Der Rechnungsbetrag für offene Seminare, Mentoring und alle offenen und firmeninternen Guidings ist bis 8 Tage vor Seminarbeginn ohne Abzug zu zahlen.

2.2 Der Rechnungsbetrag für firmeninterne Beratungen, Workshops und Mentorings ist bis 12 Tage vor Seminardurchführung ohne Abzug zu zahlen.

3. Stornierungen und Umbuchungen von Seminaren, Programmen, Mentorings, Guidings und Entsendungen von Dozenten 

3.1 Bei terminlicher Umbuchung firmeninterner Seminare, Programme, Mentorings und Guidings durch den Auftraggeber werden, unabhängig davon auf welchen Zeitpunkt die Umbuchung erfolgt, werden 50 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme sofort fällig. Bei einer einmaligen Umbuchung wird diese Bearbeitungsgebühr auf den neuen Rechnungsbetrag angerechnet. Das Widerrufsrecht für Verbraucher innerhalb von zwei Wochen nach Zustandekommen des Vertrags bleibt unberührt.

3.2 Umbuchung von firmeninternen Workshops, Mentorings und Guidings sowie der Entsendung von Dozenten in andere Bildungseinrichtungen beziehen sich ausschließlich auf den Durchführungstermin und müssen schriftlich erfolgen. Der Auftragnehmer (GAP GmbH) bestätigt den verbindlich abgestimmten Termin zu einem Seminar, Mentoring und Guiding schriftlich in Textform per Post oder per E-Mail.  Auftraggeber, die den Termin zur Durchführung eines firmeninternen Workshops, Mentorings oder Guidings umbuchen wollen, können dies bis 21 Werktage vor Beginn des Seminars kostenfrei schriftlich in Textform oder per E-Mail veranlassen. Bis 14 Tage vor Beginn des Seminartags, Workshops, Mentorings oder Guidings wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 20 Prozent, bei weniger als 14 Werktagen von 35 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme fällig.

3.3 Bei Umbuchungen von firmeninternen Workshops, Mentorings, Guidings und Entsendungen von Dozenten in andere Bildungseinrichtungen ist der Auftraggeber verpflichtet, sich binnen 7 Werkstagen mit dem Auftragnehmer auf einen Ausweichtermin zu einigen. Findet keine Einigung statt – und hat der Auftragnehmer mind. drei Ausweichtermine genannt – wird nach 14 Werktagen eine Bearbeitungsgebühr von 35% Prozent der vereinbarten Gesamtsumme fällig. 

3.4 Bei Umbuchungen und Stornierungen von firmeninternen Seminaren, Mentorings, Guidings und Entsendungen in andere Bildungseinrichtungen von weniger als drei Wochen vor Beginn wird die volle Gebühr fällig. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer verbindlich angemeldet wird. Verpasste Module eines Seminars oder einzelner interner Seminartage können in späteren Kursen nachgeholt werden, sofern dadurch nicht die von GAP GmbH garantierte Höchstzahl an Teilnehmern überschritten wird.

3.5 Bei Stornierungen von einmal verschobenen firmeninternen Workshops, Mentorings, Guidings und Entsendungen in andere Bildungseinrichtungen durch den Auftraggeber wird, unabhängig davon wann die Stornierung erfolgt, die vereinbarte Gesamtsumme sofort fällig.

3.6 Die Stornierung eines firmeninternen Workshops, Mentorings und Guidings oder der Entsendungen in andere Bildungseinrichtungen muss schriftlich erfolgen. Auftraggeber, die den Termin zur Durchführung eines firmeninternen Seminars, Workshops, Mentorings oder der Entsendungen in andere Bildungseinrichtungen stornieren wollen, können dies schriftlich in Textform per Post oder per E-Mail veranlassen. Das Widerrufsrecht für Verbraucher innerhalb von zwei Wochen nach Zustandekommen des Vertrags bleibt unberührt. Bis 4 Wochen vor Beginn des Workshops, Mentorings Guidings oder der Entsendungen in andere Bildungseinrichtungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 35 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme fällig. Bis 14 Tage vor Beginn des Workshops, Mentorings, Guidings oder der Entsendungen in andere Bildungseinrichtungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 60 Prozent, bei weniger als 8 Werktagen von 100 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme fällig.

4.Beendigung und Verlängerung von Seminaren, Fort- und Weiterbildungsprogrammen, Mentorings, Guidings oder die Entsendung in andere Bildungseinrichtungen

4.1 Offene und firmeninterne Seminare, Fort- und Weiterbildungsprogramme, Mentorings, Guidings oder die Entsendungen in andere Bildungseinrichtungen enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem vereinbarten Ende der Maßnahme.

4.2 Offene und firmeninterne Seminare, Fort- und Weiterbildungsprogramme, Mentorings, Guidings mit einer geplanten Dauer von bis zu vier Monaten sind ordentlich nicht kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.3 Offene und firmeninterne Seminare, Fort- und Weiterbildungsprogramme, Mentorings, Guidings mit einer geplanten Dauer von mehr als vier Monaten und höchstens einem Jahr können durch den Teilnehmenden ordentlich mit einer Frist von sechs Wochen erstmals zum Ende der ersten drei Veranstaltungsmonate und danach jeweils mit einer Frist von sechs Wochen zum jeweiligen Ende der nächsten drei Veranstaltungsmonate ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.4 Offene und firmeninterne Seminare, Fort- und Weiterbildungsprogramme, Mentorings, Guidings von mit einer geplanten Dauer von mehr als einem Jahr können durch den Teilnehmenden jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.5 Entsendungen in andere Bildungseinrichtungen können unabhängig von der geplanten Dauer vom Auftraggeber sowie vom Auftragnehmer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist für die Zukunft beendet werden.

4.6 Die GAP Gesellschaft für angewandte Personalforschung mbH kann den Fort- und Weiterbildungsvertrag, den Mentoren-Vertrag oder den Guiding-Vertrag außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn

  • der Teilnehmer die der Teilnehmer die Zugangs- oder Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt;
  • der Teilnehmer ggf. nach Ausspruch einer etwaig erforderlichen, vorangegangenen Abmahnung schuldhaft seine Mitwirkungspflichten aus § 6 verletzt;
  • der Teilnehmer mit der Zahlung der Vergütung in Höhe von mindestens zwei Monatsraten in Verzug ist;
  • bei einer geförderten Aus- und Weiterbildungsmaßnahme der Kostenträger die (weitere) Teilnahme des Teilnehmers oder die Kostentragung versagt.

4.7 Jedwede Kündigung bedarf der Schriftform.

4.8 Jedwede Kündigung des Teilnehmenden ist gegenüber der GAP GmbH, Morsbach 60, 53937 Schleiden zu erklären. Guides, Mentoren, Lehrkräfte der GAP GmbH sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

4.9 Bis zur wirksamen Beendigung der Seminare, Fort- und Weiterbildungsprogramme, Mentorings, Guidings oder der Entsendungen in andere Bildungseinrichtungen bleibt der Teilnehmende / Auftraggeber zur Zahlung der bis dahin entstandenen Vergütung verpflichtet. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

5. Inhalt und Ablauf der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Seminare, Beratungs-, Guiding- und Mentoring-Programme

5.1 Inhalt und Ablauf der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Beratungs-,- Guiding- und Mentoring-Programme sowie der Einsatz der Trainer, Guides und Mentoren können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden und berechtigen nicht zu Rücktritt oder Kündigung.

5.2 Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich und abschließend aus den jeweiligen Vertragsunterlagen. Die Darstellung der Maßnahmen und Programme in Online-Präsenzen, Katalogen, Broschüren, Informationsblättern etc. stellen kein rechtlich bindendes Angebot sondern eine unverbindliche Präsentation der jeweiligen Maßnahmen und Programme dar.

5.3 In den im offenen Seminar- und Fortbildungsprogramm angebotenen Veranstaltungen sowie in Mentorings und Guidings finden keine Lernzielkontrollen, Prüfungen oder Leistungsbewertungen statt. Die Teilnahme dient der persönlichen und/oder fachlichen Weiterentwicklung der Teilnehmenden. Eine Überprüfung, Bewertung oder Zertifizierung individueller Lernergebnisse erfolgt nicht. Etwaige Teilnahmebescheinigungen dokumentieren ausschließlich die Teilnahme, nicht jedoch den Erwerb bestimmter Kenntnisse, Fähigkeiten oder Kompetenzen.

5.4 Der Leistungsumfang in Guidings wird im Vorfeld telefonisch konkretisiert und durch eine E-Mail des Auftragnehmers bestätigt.

5.5 Für den Fall, das die GAP GmbH die geschuldeten Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, die GAP GmbH für die Dauer der Hinderung von ihrer Leistungspflicht befreit.

     6. Absage der Veranstaltung

    6.1 Wir sind berechtigt, die Veranstaltungen aus wichtigem Grund – insbesondere bei Erkrankung des Trainers oder Mentoren bei zu geringer Teilnehmerzahl – gegen volle Erstattung bereits gezahlter Teilnahmebeträge abzusagen.

    6.2 Bei schlechten Wetterverhältnissen während der Tour ist am Ufer anzulegen, bis sich das Wetter gebessert hat. Für besondere Ereignisse, z.B. Hochwasser, extremes Niedrigwasser oder Baumaßnahmen am See, die eine besondere Gefahr darstellen, behält der Veranstalter sich aus Sicherheitsgründen ein Rücktrittsrecht vor. Nach Abstimmung mit dem Mentee / Teilnehmer kann auf andere Seeabschnitte ausgewichen werden oder ggf. der Reisetermin verschoben werden. Bei begonnenen Fahrten werden die Leistungen bis zum Ereignis abgerechnet. Das Risiko bei Unwetter oder unvorhersehbarer höherer Gewalt während der Tour verbleibt beim Teilnehmer.

     7. Haftung

    7.1 Haftung des Kunden

    Der Kunde haftet für die ihm überlassenen Ausrüstungsgegenstände. In seinen Verantwortungsbereich fallen über ordnungsgemäßen Gebrauch und übliche Abnutzung hinausgehende Schäden, insbesondere Bruch und Verlust. Bei Gruppen haftet in diesem Fall der Besteller für Reparaturkosten oder Wiederbeschaffung. Auf eigenes Risiko des Kunden erfolgt die Mitnahme von Kleinkindern und Personen mit körperlichen oder geistigen Gebrechen.

    7.2. Haftung des Veranstalters

    Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für gewissenhafte Vorbereitung und Erbringung der vereinbarten Leistungen. Die Haftung ist beschränkt auf den Umfang des Buchungsvertrages. Sie ist beschränkt auf den 2-fachen Betrag des Buchungspreises, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Weiterhin haften wir bei Personenbeförderung gemäß StVG und BGB – die Haftung für Sachschäden ist hierbei auf 200 Euro begrenzt.

    7.3 Haftungsausschluss

    Der Veranstalter haftet nicht für Schäden außerhalb seines Verantwortungsbereiches, wie z.B. Verspätungen durch Straßensperrungen, Stau, Unfall etc., sowie durch höhere Gewalt verursachte Schäden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fremd- oder Eigenverschulden entstanden sind oder dadurch, dass den Weisungen des Veranstalters oder ggf. des Tour Begleiters nicht Folge geleistet wurde. Da die Bootstour in freier Natur stattfindet, ist Vorsicht beim Ein- und Ausstieg geboten. Für etwaige daraus resultierende Schäden oder Verletzungen haftet der Veranstalter ebenfalls nicht.

    Keine Haftung wird durch den Veranstalter übernommen für abhanden gekommene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Teilnehmer. Dies gilt auch für im Boot oder in den betreffenden Hotels/Pensionen und Zeltplätzen sowie zurückgelassene Gegenstände.

    Keine Haftung erfolgt seitens des Bootstour-Veranstalters bei Körperschäden bzw. Sachschäden der Teilnehmer, welche im mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang mit dem Genuss von alkoholischen Getränken, Drogen bzw. anderen Rauschmitteln stehen. Diese gilt
    auch, wenn im Reiseangebot alkoholische Getränke angeboten werden.

    7.4 Mitwirkungspflicht

    Der Kunde ist angehalten, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Deshalb ist er insbesondere verpflichtet, die Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Es wird die Schriftform empfohlen. Kommt der Kunde schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm keine Ansprüche zu.

    7.5 Weitere Besonderheiten

    Unmittelbar vor Tour Durchführung wird in Form einer Einweisung auf Gefahren, Abläufe und Durchführungsdetails der entsprechenden Tour hingewiesen. Es wird eine schriftliche Kenntnisnahme der Belehrung/Einweisung aller an der Reise teilnehmenden Personen eingeholt.

    8. Unwirksamkeit

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.

    9. Verjährung von Ansprüchen

    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Dienstleistung schriftlich geltend gemacht werden. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Seminaren, Workshops, Mentorings und Guidings verjähren nach Ablauf von sechs Monaten.

    Stand: Okt 2025